Studiengebühren in Deutschland

Situation im Überblick - Im Jahre 2005 wurde durch das Bundesverfassungsgericht grünes Licht zur Erhebung von Studiengebühren an deutschen Hochschulen erteilt. Dies bedeutete, dass nun im Gegensatz zu spät anfallenden Gebühren für Langzeitstudierende, Studenten schon ab dem 1. Studiensemester teilweise tief in die Tasche greifen mussten, um das Privileg der Hochschulausbildung genießen zu können.


Bildung ist Ländersache - Bildungspolitik ist in der Bundesrepublik Deutschland Länderangelegenheit. Dies bedeutet, dass es zum selben Thema mehr oder weniger große rechtliche Unterschiede in den jeweiligen Bundesländern geben kann. Aus diesem Grund ist es auch möglich, dass Studiengebühren in einigen Bundesländern nicht erhoben werden, in anderen sehr wohl, allerdings in unterschiedlichen Betragshöhen. Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein verzichten auf Studiengebühren und haben diese faktisch abgeschafft. Bremen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen verlangen ebenfalls kein Geld von Studierenden, aber nur dann nicht, wenn das Studium in einem adäquaten Zeitrahmen absolviert wird. Langzeitstudierende dagegen ,werden zur Kasse gebeten. Nur in Bayern, Hamburg und Niedersachsen sind für alle Studierenden Studiengebühren vorgesehen.


Pro und Contra der Studiengebühren - Für die Einen sind Studiengebühren eine einzige Bürde, für die Anderen notwendige Mittel, die maßgeblich zur Verbesserung der Lehre an deutschen Hochschulen beitragen. Jedes Argument hat, für sich gesehen, sicherlich seine Berechtigung. Die Debatte um Sinn oder Unsinn der Semesterzahlungen kann und soll hier nicht weiter ausgeführt werden. Eines ist allerdings klar. Für Studierende wird letztendlich maßgeblich sein, inwieweit Studiengebühren den eigenen oder Familiengeldbeutel belasten. Das Studium muss machbar und finanzbar bleiben. Aus diesem Grund kann es lohnen, etwas genauer in die Regelungen der Bundesländer, und darüberhinaus in die Statuten der jeweiligen Hochschule, einzulesen. Denn Unterschiede sind generell zu finden und dass nicht ausschließlich zum Nachteil der Studenten.


Vielseitige Befreiungsmöglichkeiten - Selbst wenn eigentlich Studiengebühren fällig sind, ist es möglich, sich unter bestimmten Voraussetzungen von diesen befreien zu lassen. Grundsätzlich ist es gut, sich direkt mit der Hochschule der Wahl auseindanderzusetzen und Details und Fristen für etwaige Anträge vor Ort abzufragen. Die unterschiedlichen Befreiungsgründe der jeweiligen Hochschule können dann in einem Zug mit erfragt werden. Die nachfolgende Aufzählung soll darüberhinaus einen kleinen Überblick über oft akzeptierte Gründe verschaffen:

  • Urlaubssemester
  • Praxissemester
  • Praktisches Jahr bei Ärztinnen
  • Promotionsstudium
  • bei Exmatrikulation
  • Studierende mit behinderten Kindern oder Kindern unter 18 Jahren
  • Wenn zwei Geschwisterkinder gleichzeitig studieren, müssen zusammen höchsten 500 Euro gezahlt werden
  • wenn die Eltern für mindestens 3 Kinder Kindergeld beziehen oder die Kinder Wehr-, Ersatz- oder Sozialdienst ableisten
  • Einschreibung an mehreren Hochschulen (aber kein Doppelstudium)
  • Hochbegabte
  • unter bestimmten Voraussetzungen Ausländer